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Unberechtigte Kündigung - Schadensersatz für die Kosten der Anmietung von Ersatzräumlichkeiten LG Coburg, Urteil vom 30.04.2020, 15 O 639/18

Das LG Coburg (Urteil vom 30.04.2020, Az.: 15 O 639/18) hat entschieden, dass ein Vermieter, der einen auf zehn Jahre angelegten Mietvertrag zu Unrecht vorzeitig kündigt, dem gekündigten Mieter Schadensersatz für die durch die Anmietung und Renovierung von Ersatzräumlichkeiten entstandenen Kosten leisten muss.

Die Mieterin betreibt eine Kinderbetreuung und hatte vom Vermieter für zehn Jahre Räume angemietet. Die notwendigen Renovierungsarbeiten (Kosten 15.000,00 €) führte die Mieterin in Eigenregie durch, wobei die Parteien vereinbart hatten, dass dieser Investitionsbetrag an die Mieterin über eine reduzierte monatliche Miete zurückfließen sollte. Nach der Kündigung des Vermieters mietete die Mieterin Ersatzräumlichkeiten an, die ebenfalls renoviert werden mussten. Weil die Kündigung des Vermieters unwirksam war, forderte die Mieterin Ersatz des ihr entstandenen Schadens, u. a. wegen des höheren Mietzinses und der in die neuen Räume investierten Renovierungskosten.

Nach Auffassung des LG Coburg hat der Vermieter durch die unwirksame Kündigung (für eine außerordentliche Kündigung lag kein wichtiger Grund vor) seine Pflichten als Vermieter gegenüber der Mieterin verletzt. Er sei deshalb der Mieterin vollumfänglich zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Mieterin trifft hinsichtlich des erlittenen Schadens auch kein Mitverschulden, da diese von der Wirksamkeit der Kündigung ausgehen durfte. Gerade auch wegen den Auflagen des Jugendamtes für die von der Mieterin betriebenen Kinderbetreuung durfte die Mieterin nach der Kündigung sogleich mit der Suche nach geeigneten Ersatzräumlichkeiten beginnen und diese anmieten.

Die vom Vermieter gegen das Urteil des LG Coburg geführte Berufung blieb vor dem OLG Bamberg ohne Erfolg. Über ein gegen die Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts eingelegtes Rechtsmittel hat der BGH noch nicht entschieden.

Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.