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Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte können Sie sowohl in individualrechtlichen als auch in kollektivrechtlichen Fragestellungen und Rechtsstreitigkeiten beraten und vertreten. Insbesondere die Besonderheiten des Bankentarifvertrags sind unseren Spezialisten aus der täglichen Fallbearbeitung vertraut. Schwerpunkte sind die nachfolgenden Themenbereiche:

  • Individualarbeitsrecht (von der Begründung über die Gestaltung und Durchführung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen) 
  • Kollektives Arbeitsrecht, insbesondere Betriebsverfassungsrecht
  • Begründung, Durchführung und Gestaltung sowie Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsleitern
  • Betriebsrentenrecht
  • arbeits- und dienstvertragsrechtliche Fragen bei Fusionen
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Themenfeldern

Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.