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Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite des Bank- und Kapitalmarktrechts ab. Ihre Vertretung kann von uns sowohl im Rahmen der außergerichtlichen Beratung, als auch in Prozessen vor Gericht übernommen werden.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind durchweg Spezialisten, die in einer Vielzahl von Verfahren umfangreiche Erfahrungen u. a. in den nachfolgenden Themenschwerpunkten erworben haben:

  • Allgemeines Bankrecht / Bankvertragsrecht
  • Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht (inkl. Konsortialkredit- und Sicherheitenpoolverträge, Fremdwährungskreditverträge, Bürgschaften)
  • Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Anlageberatung (Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei behaupteter Fehlberatung z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren, Immobilien-, Schiff-, Container-Fonds)
  • Zahlungsverkehrsrecht (Phishing, Überweisungsbetrug, Verfügungen mit abhanden gekommenen Karten)
  • Abmahnverfahren / Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzvereinen (z.B. SfB, etc.)
  • Basiskonto
  • Widerruf von Darlehensverträgen
  • Zinsänderungsklauseln im Aktiv- und Passivgeschäft

Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.