Unsere Kanzlei deckt die gesamte Bandbreite des Bank- und Kapitalmarktrechts ab. Ihre Vertretung kann von uns sowohl im Rahmen der außergerichtlichen Beratung, als auch in Prozessen vor Gericht übernommen werden.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind durchweg Spezialisten, die in einer Vielzahl von Verfahren umfangreiche Erfahrungen u. a. in den nachfolgenden Themenschwerpunkten erworben haben:
- Allgemeines Bankrecht / Bankvertragsrecht
- Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht (inkl. Konsortialkredit- und Sicherheitenpoolverträge, Fremdwährungskreditverträge, Bürgschaften)
- Vorfälligkeitsentschädigungen
- Anlageberatung (Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei behaupteter Fehlberatung z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren, Immobilien-, Schiff-, Container-Fonds)
- Zahlungsverkehrsrecht (Phishing, Überweisungsbetrug, Verfügungen mit abhanden gekommenen Karten)
- Abmahnverfahren / Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzvereinen (z.B. SfB, etc.)
- Basiskonto
- Widerruf von Darlehensverträgen
- Zinsänderungsklauseln im Aktiv- und Passivgeschäft
Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.