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Hat Ihr Haus eine Immobilienabteilung oder – Tochtergesellschaft? Häufig treten Fragen auf, ob und in welchem Umfang eine Beratung des Auftraggebers geschuldet wird oder, ob die Zahlung der vereinbarten Provision vom Kunden verweigert werden kann. Gerne teilen wir mit Ihnen unsere umfangreichen Erfahrungen bei der:

  • Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen
  • Durchsetzung von Provisionsansprüchen
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen angeblicher Fehlberatung

Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.