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Sicherlich haben Sie auch Dienstfahrzeuge in Ihrem Bestand. Daraus ergeben sich im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen immer wieder Fragestellungen zur Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegenüber Versicherern und Unfallgegner. Im Interesse einer zügigen Abwicklung solcher Fragestellungen beraten und vertreten Sie unsere Anwälte deshalb auch in nachfolgenden Bereichen:

  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüche bei Unfällen
  • Abwicklung gegenüber Haftpflichtversicherungen

Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.