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Hat die Implementierung von SEPA (Single Euro Payment Area) schon zu starken Veränderungen im Recht des Zahlungsverkehrs geführt, so eröffnen sich gerade bei den neuen elektronischen Bankdienstleistungen mitunter zahlreiche juristische Fragestellungen. Neben diesen aktuellen Themen bieten wir selbstverständlich auch die kompetente Beratung und Vertretung in den üblichen zahlungsverkehrsrechtlichen Problemfeldern:

  • Lastschriftverfahren (SEPA und PSD 2)
  • Scheck- und Wechselrecht
  • Phishing
  • Überweisungsbetrug
  • Verfügungen mit abhanden gekommenen Karten

Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.