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Wer kennt ihn nicht den „Titel ohne Wert“? Oft wird der Schwerpunkt einer Fallbearbeitung nur auf das sogenannte Erkenntnisverfahren gesetzt, also auf die Titulierung von Ansprüchen. Die erfolgreiche Titulierung ist aber nichts wert, wenn keine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens erfolgt. Gerade die Immobiliarvollstreckung in Ausprägung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das nur von wenigen Anwaltskanzleien umfassend betreut wird. Wir verfügen über Anwälte, deren langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt sowohl die Immobiliar- als auch die Mobiliarvollstreckung ist und die die Besonderheiten der einzelnen Vollstreckungsverfahren beherrschen. Nutzen Sie unsere Unterstützung bei der:

  • Schaffung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung)
  • Inanspruchnahme von Bürgschaften
  • Grundschuldkündigung
  • Vertretung in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren (von der Antragsstellung über die Terminsvertretung bis hin zur Erlösverteilung)
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
  • Vertretung bei Forderungspfändungen, Pfändungen anderer Vermögenswerte und Sachpfändungen sowie in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft

Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.