Gerne beraten und vertreten unsere Spezialisten Sie in der Abwicklung von notleidenden Engagements, insbesondere in den Bereichen:
- Prüfung der Voraussetzungen der Abwicklung
- Beratung und Vertretung bei der Erstellung von Mahnschreiben und Kündigungen
- Führung der außergerichtlichen Korrespondenz
- Beratung und Vertretung bei der Titulierung der Ansprüche
- Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren und ggf im streitigen Verfahren nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid /
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
- Beratung und Vertretung bei der Inanspruchnahme von Bürgschaften
- Beratung und Vertretung bei der Schaffung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung)
- Beratung und Vertretung bei der Grundschuldkündigung
- Beratung und Vertretung in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren (von der Antragsstellung über die
Terminsvertretung bis hin zur Erlösverteilung)
- Beratung und Vertretung bei der Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
- Beratung und Vertretung bei Forderungspfändungen, Pfändungen anderer Vermögenswerte und Sachpfändungen sowie
in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
- Beratung und Vertretung beim Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
- Ausarbeitung und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen, samt Führung der anfallenden Korrespondenz
- Beratung und Vertretung in Insolvenzverfahren
- Beratung und Vertretung insbesondere bei Forderungsanmeldungen und Insolvenzanfechtungen
Sie können uns unter info(at)gr-kanzlei.de kontaktieren.